Benutzerordnung des städtischen Servers
§ 1 Zweckbestimmung 

Zur Förderung der Kommunikation der Stadt mit Bürgerinnen und Bürgern; des Bekanntheitsgrads und positiven Erscheinungsbilds der Stadt als Kur- und Bäder-, Wirtschafts-, Technologie- und Kulturstandort; zur einfacheren und schnelleren Erledigung von Verwaltungsaufgaben hat die Stadt Bad Rappenau ein netzgestütztes Rechnerverbundsystem eingerichtet, das der Stadt den Zugang zum Internet und seinen Diensten eröffnet und erlaubt, Anbieter von Informationen im Internet zu sein (je nach Ausbaustufe).


§ 2 Begriffserläuterung

Städtischer Server bezeichnet im folgenden das netzgestützte Rechnerverbundsystem, das im Internet unter dem Domainnamen "badrappenau.de" sowie allen heutigen und künftigen Nebenkennungen eindeutig identifiziert ist.
Nutzung des städtischen Servers meint insbesondere Einräumen von Festspeicher auf dem städtischen Server und Übermittlung des Inhalts in das Internet, und/oder Erteilung einer Emailadresse, und/oder Erteilung von Nutzerrechten unterschiedlicher Reichweite zur Ausübung selbständiger administrativer Tätigkeiten auf dem städtischen Server.


§ 3 Benutzerkreis

(1) Die Dienststellen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Stadt Bad Rappenau, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Einrichtungen, die ganz oder teilweise der Stadt gehören, die Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Bad Rappenau können Leistungen des städtischen Servers zur Erfüllung ihrer Dienstaufgaben/ihres Auftrags von der Stadt in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für die Erforschung und Erprobung neuer Verfahren.
(2) Andere Personen und Einrichtungen können zu vereinbarten Zwecken im Sinne von
§ 1 zur Nutzung des städtischen Servers zugelassen werden, sofern hierdurch städtische Belange nicht beeinträchtigt werden.
(3)Nicht zugelassen sind Parteien im Sinne des Parteiengesetzes. Nicht zulässig ist ferner die Werbung in Zusammenhang mit politischen Wahlen oder Abstimmungen.
(4) Die Einräumung von Nutzungsrechten sowie technischer und personeller Unterstützung seitens der Stadt richtet sich in jedem Fall nach den vorhandenen technischen und personellen Kapazitäten.
(5) Dabei gelten die folgenden Rangstufen:
Rangstufe 1: Organe, Ämter und Einrichtungen der Stadt Bad Rappenau
Rangstufe 2: Einrichtungen, die ganz oder teilweise der Stadt gehören
Rangstufe 3: Schulen, insbesondere in öffentlicher Trägerschaft in Bad Rappenau
Rangstufe 4: Städtisch geförderte Einrichtungen (ideell oder materiell)
Rangstufe 5: Andere Personen und Einrichtungen

§ 4 Zulassungsverfahren

(1) Die Nutzung des städtischen WWW-Servers ist schriftlich bei der Stadt Bad Rappenau, Hauptamt, zu beantragen. Dabei sind insbesondere der Nutzungszweck, der voraussichtliche Umfang und die Zeitdauer der Nutzung, die nutzungsberechtigten Personen sowie ggf. der Auftraggeber anzugeben.
(2) Die Nutzung wird im Rahmen der verfügbaren Kapazität gestattet; sie kann mit einer Begrenzung der Datenmenge sowie mit anderen Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Durch die Nutzung darf keine Beeinträchtigung des städtischen Belange, namentlich des städtischen Internet-Angebots entstehen. Bedingungen und Auflagen können aus sachlichen Gründen nachgeschoben werden.
(3) Die Zulassung kann insbesondere versagt, widerrufen oder nachträglich beschränkt werden, wenn
· die Angaben im Antrag nicht oder nicht mehr zutreffen, 
· die nutzungsberechtigte Person nach Paragraph 6 von der Nutzung ausgeschlossen worden ist und weitere Verstöße gegen die Benutzungsordnung oder verbotene oder strafbare Handlungen bei der Nutzung zu befürchten sind, 
· dies mit Rücksicht auf die Zweckbestimmung des städtischen Servers notwendig ist, 
· Informationen über fremde Programme und Daten ohne Genehmigung weitergegeben oder selbst genutzt werden. 


§ 5 Rechte und Pflichten der Nutzer

(1) Der Nutzer hat das Recht, die Nutzung jederzeit zu kündigen.
(2) Der Nutzer ist verpflichtet,
· die Vorschriften der Nutzungsordnung einzuhalten, insbesondere alles zu unterlassen, was den ordnungsgemäßen Betrieb des städtischen Servers stört, 
· zur Sicherung einer sach- und ordnungsgemäßen Benutzung der Datenverarbeitungsanlagen den für den städtischen Server Verantwortlichen oder dessen Beauftragten auf Verlangen, unter Beachtung der Vertraulichkeit, Auskünfte über Programme und benutzte Methoden sowie Einsicht in die Programme zu gewähren, 
· vor einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten dies der Stadt
mitzuteilen und 
· unbeschadet der eigenen Verpflichtungen zum Datenschutz - die von der Stadt Bad Rappenau vorgehaltenen Datenschutz- und Datensicherungsvorkehrungen sowie darüber hinaus die Vorschriften des Datenschutzgesetzes, des Presserechts und des Urheberrechts zu beachten
· seine Daten und Programme so zu sichern, dass Schäden durch einen
Verlust bei der Verarbeitung beim städtischen Server nicht entstehen,
· Informationen über fremde Programme und Daten nicht ohne Genehmigung weiterzugeben oder selbst zu nutzen,
· vor dem Kopieren von Dateien, die vom städtischer Server zur Verfügung
gestellt wurden, die Zustimmung der Verantwortlichen einzuholen, zugewiesene Rechenleistung nur für den bewilligten Zweck zu nutzen. 
(3) Die Nutzung darf nicht gegen das Gesetz oder die guten Sitten verstoßen oder die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik verunglimpfen oder gefährden. Insbesondere sind mit der Menschenwürde nicht zu vereinbarende Darstellungen und Aussagen unzulässig.


§ 6 Ausschluss von der Nutzung

(1) Nutzer, die wiederholt oder schwerwiegend gegen die Benutzungsordnung verstoßen oder bei der Nutzung verbotene oder strafbare Handlungen begehen, können zeitweise oder dauernd von der weiteren Nutzung ausgeschlossen werden. Durch den Ausschluss werden die aus dem Nutzungsverhältnis entstandenen Verpflichtungen des Nutzers nicht berührt. Dem Nutzer stehen Schadensersatzansprüche aufgrund des Ausschlusses nicht zu.
(2) Der Ausschluss kann ausgesprochen werden bei Versagungsgründen nach §4 (3), des weiteren bei Vorliegen oder Bekannt werden von Verstößen gegen die Nutzungsordnung des Providers der Stadt Bad Rappenau
Verstößen gegen die Zweckbestimmung des städtischen Servers
gewerbliche Nutzung auf eigene oder fremde Rechnung
(3) Die Nutzung kann darüber hinaus ganz oder teilweise, ggf. auch zeitweise, beschränkt werden bei Überlastung des städtischen Servers oder fehlender Betreuungsmöglichkeit.
(4) Für die Mitnutzung des städtischen Servers gelten darüber hinaus gesonderte Gestaltungsregeln.


§ 7 Mittelbare Nutzung

Die auf den Servern der Stadt zur Verfügung gestellte Dienste und Auskunftssysteme für oder über Dritte, unterliegen den vorgenannten Regelungen in gleicher Form. Für Informationen zu und über Dritte, die auf Antrag/Wunsch eingestellt werden, übernimmt die Stadt Bad Rappenau keine Haftung. Änderungen der Daten sind der Stadt unaufgefordert und zeitnah zur Verfügung zu stellen bzw. einzupflegen. Die einstellbare Datenmenge, die Organisation der Daten und die Funktion der Systeme wird jeweils durch die Stadt Bad Rappenau vorgegeben. Bei Nichtbeachtung der städtischen Vorgaben können die bereitgestellten Informationen und Dienste jederzeit, ohne Angabe von Gründen, vom Netz genommen werden. Ein Anspruch auf Wiedereinstellung der Daten und Dienste besteht nicht.


§ 8 Haftung

Der Nutzer haftet für alle aus Anlass der Benutzung des städtischen Servers schuldhaft verursachten Schäden. Das gilt insbesondere für Schäden, die durch die Nichtbefolgung der ihm obliegenden Pflichten, die durch falsche Angaben über Nutzungsart und den Verbrauch sowie durch die unbefugte Verwendung fremder Identifikationen, geschützter Daten und geschützter Programme, von der Stadt nicht zugelassener oder schadhafter Datenträger u. a. verursacht werden. Der Schadensersatz ist in Geld zu leisten. Der Nutzer ist verpflichtet, die Stadt von Schadensersatzansprüchen Dritter freizustellen.


§ 9 Entgeltberechnung

Die Stadt behält sich vor, ein Entgelt für die Nutzung des städtischen Servers zu berechnen.
Das Nähere wird gesondert geregelt.

gez. Blättgen, Bürgermeister